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Rechtsanwalt für Strafrecht / Strafverteidiger in Erlangen in Erlangen

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist kompetent und engagiert für Sie im Einsatz.

Ein Haftbefehl, eine Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft können plötzlich eintreten. Bei Konflikten mit dem Gesetz stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen und sollten Ihre rechtlichen Optionen sorgfältig abwägen. Die Kanzlei Uwe Lukat hat sich auf das Strafrecht spezialisiert und unterstützt Sie mit Engagement und umfassender Erfahrung.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie eine Nachricht über das Kontaktformular, wenn Sie einen Strafverteidiger brauchen.

Kontaktieren Sie uns

Unsere Leistungen im Strafrecht

Im Strafrecht decken wir unter anderem folgende Aufgaben ab:

  • Informationsbeschaffung
  • Rechtsanwaltliche Beratung
  • Begleitung zur Polizei
  • Verteidigung vor Gericht
  • Strafverteidigung
  • Erstattung von Strafanzeigen
  • Vertretung in der Nebenklage

Ihr Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei

Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen online oder telefonisch zur Verfügung – unser Team ist für Sie da.

Bitte beachten Sie: Neben der Unterstützung im Strafrecht bieten wir auch die umfassende Beratung in weiteren Rechtsgebieten an, darunter Asylrecht, Ausländerrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.

Ihr Anwalt für Strafrecht informiert

Weitere wichtige Fragen und Antworten zum Strafrecht:

Wer übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten im Strafrecht?

Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte für seine eigenen Anwalts- und Verfahrenskosten sowie die der Gegenseite aufkommen. Kommt es zu einem Freispruch, trägt der Staat die Kosten.

Wer trägt die Beweislast im Strafverfahren?

In einem Strafprozess ist der Sachverhalt auf Amtswegen zu ermitteln.

Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Hinweise auf das Vorliegen einer Straftat hat.

Muss einer Vorladung Folge geleistet werden?

Werden Sie als Beschuldigter von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen, müssen Sie nicht erscheinen. Bei einer Ladung vor den Richter oder Staatsanwalt sind Sie jedoch dazu verpflichtet.

Wenden Sie sich an den erfahrenen Strafverteidiger, zum Beispiel, wenn Ihnen eine der folgenden Straftaten zur Last gelegt wird:
  • Mord
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Sexualdelikt
  • Drogendelikt
  • Nötigung
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